Flugmedizin

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Fliegerärztliche Untersuchungs-Stelle Wiesbaden begrüßt Sie.

Wir führen Tauglichkeits-Untersuchungen aller Klassen durch, d.h. nach den Richtlinien der Klasse I (Berufspiloten), Klasse II (Privatpiloten), LAPL (Light Aircraft Pilot License) sowie Klasse III für das Flugsicherungs-Kontrollpersonal (Lotsen). Dr. Schulte-Hürmann ist Pilot mit Berufspiloten-und Instrumentenflug-Berechtigung und versteht sich als Ansprechpartner in allen fliegerärztlichen Fragen!

Termin vereinbaren

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an Frau Schoepe oder Frau Schäpers:

E-Mail: info@fuswi.de oder
Telefon: 0611 335493-29

Tauglichkeitsklassen

Tauglichkeits-klassen Klasse I Klasse II LAPL Klasse IIIFlugbegleiter
Tätigkeit Berufspilot (CPL)
Verkehrspilot (ATPL)
Hubschrauberpilot (CPL, ATPL)
Luftschiffführer
Flugingenieure
Flugtechniker (Polizei)
Privatpilot (PPLA)
Segelflugzeugführer (SPL)
Ballonführer (BPL)
Ultraleichtpiloten (UL)
Luftsportgeräteführer Instrument Rating (IFR)
Tandem-Fallschirmspringer
Tandem-Paraglider
Parabelflüge (O G-Flights)
Aeroplane (A)
Hubschrauber (H)
Segelflugzeug (S)
Ballon (B)

nicht ICAO-konform
Center-Lotse
Tower-Lotse
Approach-Lotse
Kabinen Personal Stewar-dess Purser


Die Tauglichkeits-Untersuchung

Die Untersuchungen finden in der Taunusstraße 37, 65183 Wiesbaden statt. Am frühen Morgen finden Sie einen Parkplatz in der Nähe der Praxis (ab 9:00 kostenpflichtig). Die Augenarztpraxen  Dr. Wirtz bzw. Dr. Schlaefke sind ca 5-10 Gehminuten entfernt, die Praxis Dr. Heckmann/Scheer ca. 10 Fahrminuten. 

Für die Untersuchung bei uns können Sie mit ca 1 Stunde Zeitaufwand rechnen. 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • letztes Tauglichkeitszeugnis
  • aktuelle Pilotenlizenz
  • Anzahl Flugstunden "gesamt" und "seit letztem Medical"
  • letzter fliegerärztlicher Augenarztbefund (EASA-Formular)
  • Kopie letztes Brillenrezept/Brillenpass (nur Brillenträger)
  • Referenz-Nummer (persönliche lebenslange Nummer wurde in der Vergangenheit oder zukünftig den Piloten vom LBA mitgeteilt)
  • geeignete Fremdbefunde bei relevanten Erkrankungen/Auffälligkeiten
  • "nüchtern" falls Bluttfette oder Glucose-Labor notwendig/erwünscht
  • gfls."erweiterte kardiovaskuläre Beurteilung" nur auf Anforderung

Antrag auf Tauglichkeit

Den Antrag können Sie ausgefüllt mitbringen oder bei uns ausfüllen. Das LBA bittet darum, den Antrag leserlich in GROSSBUCHSTABEN auszufüllen. Sofern es sich bei Brillenträgern um eine Verschlechterung handelt (Feld 102), benötigen Sie einen Untersuchungstermin beim Augenarzt. Erkrankungen und Auffälligkeiten sowie jede Antwort mit JA sollten unter Bemerkungen (Feld 30) genauer beschrieben werden und erfordern evtl. weitere Untersuchungen/ Befundnachweise.

Antrag Tauglichkeitszeugnis (PDF)
Anleitung zum Ausfüllen Antrag (PDF)

Richtlinien und Formulare

Das fliegerärztliche Gutachterwesen basiert auf verschiedenen europäischen Richtlinien und Gesetzen. Am 8.4.2013 haben die EASA-Regulations die JAA-Regeln abgelöst. Für Piloten ist nun die EU-Verordnung 1178 mit dem entsprechenden Guidance Material relevant und für Flugsicherungskontrollpersonal gilt derzeit das EASA-Formular "Anforderungen für die medizinische Zertifizierung von Flugverkehrslotsen nach Klasse III".

Verordnung EU Nr. 1178 neu https://www.fliegerarztverband.de/files/eu-fcl_de_part_med_2019.pdf  (PDF)

Guidance Material neu Fliegerarztverband https://www.fliegerarztverband.de/files/amc-gm_2019-002-r.pdf (PDF)

Richtlinien Flugsicherungspersonal Richtlinien Flugsicherungs-Kontrollpersonal (PDF)

 

Formulare zum Vorab-Ausfüllen für Piloten:

  • Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses (PDF)
  • Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses (per Hand)
  • Anleitung zum Ausfüllen des Antrages
  • Augenärztlicher Untersuchungsbericht

Die aktuellen Formulare finden Sie beim Luftfahrtbundesamt und sind hier bewusst nicht verlinkt aufgrund häufiger Formular-Änderungen:
LBA.de  > Luftfahrtpersonal > Flugmedizin  > Formulare Flugmedizin > Tauglichkeit > Formulare

Augen-Untersuchung

In Normalfall führen wir die vorgeschriebene Augen-Untersuchung direkt bei uns durch, sofern nicht besondere Probleme oder Grenzwertüberschreitungen eine zusätzliche Untersuchung beim EASA-Augenarzt notwendig machen.

Brillenträger müssen immer einen aktuellen Brillenpass/letztes Brillenrezept oder augenärztliche Befunde vorlegen.

Eine augenfachärztliche Untersuchung nach EASA ist notwendig bei Erst-Untersuchung, nach festgelegten Untersuchungsabständen sowie bei bekannter Verschlechterung der Sehfunktion ( JA im Feld 102 vom Antragsformular).

Folgende Fachärzte sind dem LBA gemeldet und führen bei Ihnen die notwendigen EASA-Augenuntersuchungen durch. Dazu benötigen Sie einen Untersuchungstermin und Ihr Augenarzt das EASA-Formular "Augenärztlicher Untersuchungsbericht".

Dr. Wirtz Dr. Heckmann/Dr. Scheer Dr. Schlaefke
Saalgasse 40
65183 Wiesbaden

Tel: 0611-51904
Fax: 0611-9518980
Rheinstraße 31
65185 Wiesbaden

Tel: 0611-370339
Fax: 0611-39647
Wilhelmstraße 40
65189 Wiesbaden

Tel: 0611-305484
Fax: 0611-370597

 

45 Tage-Regelung

Wir können Ihnen Ihr Medical 45 Tage vor Ablauf mit voller Gültigkeit ausstellen, machen Sie also frühzeitig einen Untersuchungstermin! Bitte denken Sie an Ihre und unsere Urlaubszeiten.

Anmeldung

Einen Untersuchungs-Termin erhalten Sie nach Anmeldung meistens früh morgens. Sie sollten Ihr altes Medical zur Feststellung des Untersuchungsumfanges bereit halten. Eine notwendige augenfachärztliche Untersuchung können wir meistens am Untersuchungstag für Sie organisieren oder Sie gehen vorab selber zum EASA Augenarzt.

Für einen Terminwunsch rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie mit der Bitte um Rückruf/Terminvorschlag unsererseits.

Ansprechpartner: Frau Petra Schäpers, Frau Ronja Schoepe oder Frau Anne Müller
Telefon: 0611 - 33 54 93 29
Fax: 0611- 33 54 93 12
E-Mail: info@FUSWI.de 

Kosten

Die Kosten variieren je nach Untersuchungs-und Organisationsaufwand und werden Ihnen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt.

I.d.R. ist bei Klasse II ein Betrag zwischen 110 bis 220 € netto fällig. Schülern bis 18 Jahren gewähren wir eine ca. 50%-ige Preisreduktion. Gerne gibt Ihnen unser Praxispersonal dazu Auskunft (siehe auch oben: aktuelle Änderung).

Sofern die Rechnung an den Arbeitgeber geschickt werden soll, geben Sie dies bitte vorab an. Mit der deutschen Flugsicherung rechnen wir direkt ab, dazu benötigen wir den notwendigen Untersuchungsauftrag.

Tauglichkeitsprobleme

Durch die Zulassung von Dr. Schulte-Hürmann als Class I Aeromedical Examiner (AME) kann in bestimmten Fällen selbstständig oder im Rahmen des Konsultationsverfahrens eine Tauglichkeit nach Klasse II, ggfls. mit Auflagen, erteilt werden. Auch bei LAPL-Piloten gewähren die neuen Richtlinien dem Fliegerarzt Klasse I gewisse Entscheidungskompetenz. Die Untauglichkeit mit nachträglichem aufwendigen Überprüfungsverfahren durch den fliegerärztlichen Gutachterausschuss bzw. durch ein Aeromedical Center kann so in bestimmten Fällen vermieden werden.

Wir führen Konsultationsverfahren in Abstimmung mit dem Luftfahrtbundesamt zügig durch.

Bei möglichen Tauglichkeitsproblemen wie z.B. anstehenden oder stattgehabten Operationen oder Krankheiten, Krankenhausaufenthalt > 24 Std., können mich meine Piloten auch gerne vorab telefonisch kontaktieren, um ein sinnvolles Vorgehens zu besprechen.